Nun hatte auch schon der erste Bund Vorschriften für den Gottesdienst und das irdische Heiligtum, das damals ein Zelt war. Es hatte einen vorderen Teil, das Heiligtum, in dem sich der Leuchter und der Tisch mit den geweihten Broten befanden. Dahinter lag, durch einen weiteren Vorhang abgetrennt, das sogenannte Höchstheilige.
Dazu gehörte der goldene Räucheraltar und die ganz mit Gold überzogene Bundeslade, in der sich ursprünglich der goldene Krug mit dem Manna befand, der Stab Aarons, der Blüten getrieben hatte, und die beiden Steintafeln mit dem Bundesgesetz.
Auf der Bundeslade standen zwei Cherubim, die auf die Anwesenheit Gottes hinwiesen, und die ihre Flügel über die Deckplatte der Lade, den Platz der Sühne, ausbreiteten.
Aber davon soll jetzt nicht im Einzelnen die Rede sein. So jedenfalls sah das Heiligtum aus. Jeden Tag gingen die Priester in den vorderen Teil des Zeltes, um dort ihre gottesdienstlichen Pflichten zu tun. Den hinteren Teil aber durfte nur der Hohe Priester betreten, und zwar nur ein einziges Mal im Jahr, und auch nicht ohne Blut. Dieses Blut opferte er für sich und für die Verfehlungen des Volkes.
Damit macht der Heilige Geist deutlich, dass der Weg ins eigentliche Heiligtum solange nicht offen ist, wie die Bestimmungen des vorderen Zeltes gelten. Das Ganze ist nämlich ein Bild für unsere heutige Zeit: Die vom Gesetz verlangten Gaben und Opfer können das Gewissen der Opfernden nicht wirklich von Schuld befreien. Denn diese Vorschriften beziehen sich auf Essen und Trinken und rituelle Waschungen, also auf äußere Bestimmungen, die nur so lange gelten, bis eine neue und bessere Ordnung eingeführt wird.